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Der Vorstand des Landesjugendrings Saar begrüßt die Gesetzesinitiative der Landesregierung, die das Ziel hat, die Gedenkstätte "Ehemaliges Gestapo-Lager Neue Bremm" vor rechtsextremistischen, rassistischen und antisemitischen Versammlungen zu schützen. Für den Landesjugendring ist das Versammlungsrecht zwar ein sehr hohes Gut, das grundsätzlich den Bürgern das Selbstbestimmungsrecht über Art, Inhalt, Ort und Zeit von Versammlungen gewähren muss. Dennoch verletzen auch nach unserer Einschätzung rechtsextreme Kundgebungen an Gedenkstätten, die an die Nazi-Verbrechen erinnern, die Würde der Opfer, die Gefühle ihrer Angehörigen und das Rechtsempfinden der Bevölkerung. Gerade junge Menschen verstehen nicht, wie es möglich ist, dass Neonazis, oft unter Schutz der Staatsgewalt, legal Demonstrationen durchführen, in denen menschenverachtende, rassistische und antisemitische Parolen gerufen werden können. Deshalb sehen wir dieses Gesetz als einen wichtigen Schritt, zumindest solche Gedenkorte vor Rechtsextremisten zu schützen.
Wir geben in diesem Zusammenhang zu bedenken, ob nicht auch das Saarbrücker Schloss mit dem "Plaz des unsichtbaren Mahnmals"als im Sinne des Gesetzes "Ort von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung" aufgenommen werden sollte. Im Schloss war seit 1935 die Gestapo des Saarlandes und des Gaues Westmark. Erhalten ist noch die Gestapo-Zelle als Teil der Ausstellung "10 statt 1000 Jahre" im Historischen Museum. Der Schlossplatz war zudem Sammelplatz für die Deportation von Juden. Schließlich stellt der "Platz des unsichtbaren Mahnmals" als Denkmal gegen den Rassismus mit 2146 Pflastersteinen, die an deutsche jüdische Friedhöfe erinnern, sicher auch einen herausragenden schützenswerten Ort dar.
Gleichzeitig möchten wir vor diesem Ausschuss, der ja auch für die Jugendpolitik zuständig ist, deutlich machen, dass solche Gesetze natürlich nicht die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und für Demokratie ersetzt. Wir vermissen hier ausreichende und nachhaltige Akzente im Bereich der Förderung der außerschulischen Jugendarbeit.
Deutlich protestieren müssen wir schließlich dagegen, dass der Ausschuss nach ergangener Einladung zu dieser Anhörung die "Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes - Bund der Antifaschisten" wieder ausgeladen hat. Die Begründung, dass diese Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ist kein Argument auf den Sachverstand der saarländischen Vereinigung und insbesondere ihres Vorsitzenden, Horst Bernard, zu verzichten. In den Kooperationen mit der Landeshauptstadt, der Initiative Neue Bremm und anderen ist die VVN ein anerkannter Partner. Die VVN war die erste Organisation, die bis in die 70-er Jahre allein für den Erhalt und die Pflege der Gedenkstätte eintrat. Gerade Herr Bernard hat hohe, allgemein geschätzte Verdienste in der Aufarbeitung des Wirkens von christlichen, sozialdemokratischen und kommunistischen Widerstandskämpfern im Saarland. Er hat die noch lebenden ehemaligen Gefangenen des Gestapo-Lagers mit Hilfe französischer Verfolgten-Organisationen ausfindig gemacht und mit viel Engagement bei der Neugestaltung der Gedenkstätte mitgewirkt. Ihn bei einer solchen Anhörung auszuladen missachtet nicht nur den Sachverstand von Herrn Bernard und seiner Organisation. Damit wird auch sein wichtiges ehrenamtliches Wirken für das Gemeinwesen im Gereich der Gedenkstättenarbeit herabgewürdigt.
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